Korrekturen und Gegendarstellung
Wer auf dieser Plattform genannt wird, kann jede Angabe beanstanden. Berechtigte Korrekturen werden unverzüglich umgesetzt und offen dokumentiert.

Ablauf
- 01Beanstandung mit Angabe der konkreten Stelle (Seite, Datensatz, Satz) und der aus Ihrer Sicht zutreffenden Angabe.
- 02Beifügen eines Nachweises, etwa eines Registerauszugs, Bescheids oder Vertrags.
- 03Eingangsbestätigung binnen 72 Stunden.
- 04Sachliche Prüfung binnen 14 Tagen. Bei offensichtlicher Unrichtigkeit wird die Angabe sofort entfernt oder korrigiert.
- 05Bleibt die Bewertung streitig, wird Ihre Stellungnahme unverkürzt an derselben Stelle wiedergegeben.
- 06Jede Änderung wird mit Datum im Änderungsprotokoll des betroffenen Datensatzes vermerkt.
Auskunft, Berichtigung, Löschung
Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (Art. 15 DSGVO), deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 21 DSGVO). Bei Registerdaten kann dem Löschverlangen das überwiegende Interesse an Transparenz im Wirtschaftsverkehr entgegenstehen; die Abwägung wird in diesem Fall begründet mitgeteilt.
Wortgetreue Registerangaben
Ist eine Angabe wortgetreu aus einem amtlichen Register übernommen und dort weiterhin so eingetragen, wird sie nicht verändert. In diesem Fall ist eine Berichtigung beim Register selbst zu beantragen; auf Wunsch wird ein entsprechender Hinweis mit Datum aufgenommen.
Nutzen Sie das Hinweisformular und wählen Sie als Rolle 'Genannte Person oder Gesellschaft'. Beanstandungen genannter Personen werden vorrangig behandelt.
Zum Formular