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Transparenz

Methodik

Jede Angabe auf dieser Plattform ist einer Belegklasse zugeordnet. Wo Quellen sich widersprechen, wird der Widerspruch ausgewiesen und nicht aufgelöst.

QUELLENGEPRÜFTBELEGKLASSE A · BAQuellengeprüft
REGISTERBELEGSE · UK · BG · CY · EE§Registerbelegt
TRENNUNGSGEBOTFAKT · BEWERTUNGFakt ≠ Bewertung
KORREKTURPFLICHTGEGENDARSTELLUNGKorrekturweg
Dokumentarisches Motiv zur Registerrecherche
Symbolbild · redaktionelle Illustration, keine Abbildung genannter Personen
Belegklassen

A bis F

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KlasseBezeichnungBedeutung
AAmtliches RegisterPrimärquelle, unmittelbar überprüfbar.
BOffizielles FilingUnternehmensdokument aus dem Registerbestand.
CGericht / BehördeAmtliche Unterlage eines Verfahrens.
DVertrag / KommunikationParteidokument, Herkunft muss belegt sein.
EDrittquelleZusätzliche Bestätigung erforderlich.
FHinweis / BetroffenenberichtUnbestätigt bis zur Verifizierung.

Publikationsregeln

  1. 01Veröffentlicht werden nur Angaben, die entweder aus einem amtlichen Register stammen oder als ungeprüft gekennzeichnet sind.
  2. 02Rollen und Registerdaten werden als Tatsachen dargestellt. Bewertungen, Muster und Prüfmerkmale werden sprachlich getrennt als Beobachtung oder offene Prüffrage dargestellt.
  3. 03Die Nennung einer Person oder Gesellschaft enthält keine Aussage über strafbares oder rechtswidriges Verhalten.
  4. 04Widersprechen sich zwei Quellen zu Datum, Nummer oder Rolle, werden beide Varianten gezeigt und als 'widersprüchlich' markiert.
  5. 05Personenbezogene Daten werden auf das beschränkt, was in öffentlichen Registern ohnehin einsehbar ist: Name, Funktion, Geburtsjahr bzw. -monat und die im Register hinterlegte Anschrift der Gesellschaft.
  6. 06Stellungnahmen genannter Personen werden unverkürzt und an derselben Stelle wiedergegeben.
  7. 07Jeder Datensatz trägt den Stand seiner letzten Prüfung. Register ändern sich täglich.

Grenzen dieser Recherche

Register sind Momentaufnahmen

Eintragungen erfolgen verzögert. Ein hier als aktuell geführtes Mandat kann bereits beendet sein und umgekehrt.

Namensgleichheit ist kein Beweis

Ohne Geburtsdatum oder Personennummer kann nicht immer sicher zugeordnet werden, ob es sich um dieselbe Person handelt.

Wirtschaftlich Berechtigte

Nicht alle Jurisdiktionen veröffentlichen UBO-Daten vollständig. Beteiligungsketten können unvollständig abgebildet sein.

Keine Vor-Ort-Prüfung

Ob an einer Adresse ein Geschäftsbetrieb stattfindet, wurde nicht überprüft.

Rechtlicher Rahmen
Die Auswertung stützt sich auf öffentlich zugängliche Registerdaten. Die Verarbeitung erfolgt zu journalistisch-dokumentarischen Zwecken und im berechtigten Interesse an Transparenz im Wirtschaftsverkehr (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Hinweis: Die Nennung einer Person oder Gesellschaft bedeutet keine Feststellung rechtswidrigen Verhaltens. Registerbelegte Organrollen sind Tatsachen; Bewertungen, Auffälligkeiten und Hinweise sind als solche gekennzeichnet und bleiben bis zur Verifizierung Arbeitsangaben.
Redaktionelle Siegel
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